Den Geschäften der averto GmbH liegen folgende allgemeine Geschäftsbedingungen zu Grunde:
§ 1 Leistungsgegenstand
- averto erbringt organisatorische Dienstleistungen zum Standortwechsel der Mitarbeiter des Auftraggebers oder aber des Auftraggebers selber.
§ 2 Leistungsumfang
- Art und Umfang der vertraglichen Pflichten von averto richten sich nach dem schriftlichen Angebot von averto und der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftraggebers.
- Individuell erarbeitete Angebote behalten 30 Tage ihre Gültigkeit.
- In unseren Leitungen ist keine rechtliche Beratung enthalten.
- Ferner gehört nicht zum Leistungsumfang von averto die Vertretung des Auftraggebers oder des Leistungsempfängers bei Rechtsgeschäften, die rechtliche Verpflichtungen, insbesondere Zahlungs- und Haftungsverbindlichkeiten des Auftraggebers oder des Leistungsempfängers auslösen können. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kommt gegen eine schriftliche Haftungsfreistellung im Einzelfall die Übernahme derartiger Tätigkeiten durch averto in Betracht.
- Leistungen Dritter, wie Speditions-, Makler- und Handwerkerkosten, inkl. Provisionen und Gebühren sind nicht in den Leistungen enthalten und werden auch nicht von averto verauslagt. Ausgenommen hiervon sind Kosten für Ämtergebühren, offizielle Beglaubigungen, Übersetzungen, Zeitungsanzeigen. Diese werden im Vorfeld mit dem Auftraggeber abgestimmt, durch averto verauslagt und ohne Aufschlag an den Auftraggeber weiter gegeben.
§ 3 Vergütung, Zahlungsweise
- Die Vergütung von averto richtet sich nach der jeweiligen Auftragserteilung. Zusätzliche nach Vertragsabschluss in Auftrag gegebene Leistungen werden nach Zeitaufwand bzw. vereinbarter Pauschale berechnet.
- Kosten für Leistungen wie gefahrene Kilometer, Telefonate, Fax, Porto, Kopien sind in den Honoraren enthalten, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
- averto geht für die Leistungen Dritter nicht in Vorleistung der offen stehenden Forderungen. Weiterhin kommt kein Vertragsverhältnis zwischen averto und Dritten zustande, sondern averto arbeitet lediglich im Vertretungsverhältnis des Auftraggebers.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Vertragserfüllung durch averto notwendigen Unterlagen, Dokumente und Informationen auf eigene Kosten zu beschaffen und averto rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
- Ab Auftragserteilung an averto gibt der Auftraggeber alle sonstigen Bestrebungen zur Objektsuche averto bekannt und stimmt sie mit averto ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Leistungsempfänger einzuwirken, Termine wahrzunehmen oder mit angemessenem Vorlauf abzusagen.
§ 5 „Geld-zurück-Garantie“ bei Terminversprechen
- Bei einer Zusammenarbeit mit einer „Geld-zurück-Garantie“ gelten folgende Bedingungen:
- Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer einen konkreten, definierten Auftrag.
- Zusätzlich zu dem Auftrag wird ein individueller Zeitplan abgestimmt.
- Für jeden Arbeitsschritt werden Bedingungen festgelegt.
- Jede Bedingung wird definiert und ein Termin zur Umsetzung festgelegt (+/-).
- Averto übernimmt nicht die Haftung für Termine Dritter, wie Behörden (Ausländerbehörde), Botschaften, Kurierdienste, Übersetzungsleistungen oder weitere.
- Des Weiteren gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (insbesondere §4 – Mitwirken des Auftraggebers und des Leistungsempfängers).
- Wird das Terminversprechen nicht gehalten, so erhält der Auftraggeber eine Reduktion des vereinbarten Festpreises pro Tag Verzögerung um 3%.
§ 6 Kündigung
averto kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein zur Kündigung berechtigter Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber seine in § 4 genannten Pflichten verletzt und dadurch die Durchführung des Auftrags unmöglich macht oder wesentlich erschwert wird.
§ 7 Haftung
Eine Haftung durch averto für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
§ 8 Datenschutz
Daten werden im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes in zulässiger Weise gespeichert und verarbeitet.
§ 9 Verschiedene Bestimmungen
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
Für sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten vereinbaren die Parteien den Gerichtstandort Aachen.
Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegt ausschließlich deutschem materiellem Recht.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, so hat dies nach dem Willen der Parteien im Zweifel keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.